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AGBs

§ 1 Allgemeines
1.1. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender
Bedingungen des Auftraggebers unsere Dienstleistungen vorbehaltlos erbringen.
1.2. Unsere Geschäftbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
1.3 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jedes Vertrages mit Leuchtameisen Kommunikations-Kooperative Journalisten Webdesigner Grafiker Kränzle Preissinger Schöpf Woock Partnerschaftsgesellschaft (im Folgenden „Dienstleister“ genannt).

§ 2 Allgemeines
2.1. Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend. Die als „Kostenschätzung“, „Kostenrahmen“, „Kostenskizze“ oder „Grobkostenkalkulation“ bezeichneten Angebote des Dienstleisters sind unverbindlich.
2.2. Der Vertrag kommt regelmäßig mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Dienstleister zustande. Erteilte Aufträge gelten aber auch dann als angenommen, wenn der Dienstleister dem Angebot des Auftraggebers nicht innerhalb von 10 Werktagen schriftlich widerspricht.
2.3. Werden Angebote nach den Angaben des Auftraggebers und den von ihm oder der jeweiligen Ausstellungsleitung zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, haftet der Dienstleister für die Richtigkeit und Geeignetheit dieser Unterlagen nicht, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.

§ 2 Mitwirkung des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber wirkt bei der Spezifikation der Dienstleistungen des Dienstleisters mit.
3.2. Der Auftraggeber stellt dem Dienstleister alle notwendigen Gegenstände und Hilfsmittel (vgl. Ziff. 6.4.) zur Verfügung und sichert die
notwendigen Arbeitsbedingungen.

§ 4. Dienstleistungsgegenstand
4.1. Der Dienstleister wird ausschließlich als Dienstleister für den Auftraggeber tätig und unterstützt diesen bei der Durchführung seiner Aktion/
seines Projekts, soweit nichts anderes vereinbart ist.
4.2. Die Vertragspflichten des Dienstleisters ergeben sich vorrangig aus dem Leistungsverzeichnis. Der Dienstleister übernimmt grundsätzlich die
Dienstleistung der Konzeption der Projekte sowie deren kaufmännische und organisatorische Umsetzung.
4.3. Für die rechtliche Zulässigkeit der entwickelten und umgesetzten Aktionen haftet der Dienstleister nicht, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 5. Preise
5.1. Die Angebotspreise haben nur Gültigkeit, wenn der Vertrag wie angeboten insgesamt und nicht nur teilweise zustande kommt.
5.2. Der Dienstleister ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.
5.3. Alle Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.4. Beauftragt der Dienstleister im Rahmen dieses Vertrages dritte Personen oder Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen im Namen und für Rechnung des Dienstleisters, so ist dieser nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Personen vorzulegen.
5.5. Im Angebot nicht veranschlagte Dienstleistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den jeweils aktuellen Vergütungssätzen des Dienstleisters in Rechnung gestellt. Dasselbe gilt für Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben oder unvollständige Vorarbeiten des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters sind.

§ 6. Transport/Verpackung
6.1. Die (Liefer-) Gegenstände reisen stets auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, wenn nichts anderes vereinbart ist. Sofern keine besondere Anweisung vorliegt, bestimmt der Dienstleister den Versand nach ihrem Ermessen ohne Verantwortung für eine besondere Verpackung und wählt den nach ihrer Meinung geeignetsten Weg.
6.2. Zum Abschluss einer Transportversicherung, deren Kosten der Auftraggeber zu tragen hat, ist der Dienstleister berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
6.3. Eventuelle Ansprüche gegen das Transportunternehmen werden auf Verlangen an den Auftraggeber abgetreten.
6.4. Gegenstände des Auftraggebers, die zur Leistungserbringung des Dienstleisters erforderlich sind, müssen zum vereinbarten Termin frei Haus bzw. an den vom Dienstleister genannten Ort angeliefert werden. Die Rücklieferungen solcher Teile erfolgt unfrei ab Verwendungsort auf Gefahr des Auftraggebers.
6.5. Der durch den Dienstleister unverschuldete Untergang auf dem Transport oder das Abhandenkommen der angelieferten Materialien am Verwendungsort geht zu Lasten des Auftraggebers.
§ 7. Kündigung
7.1. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes zu kündigen.
7.2. Nimmt der Auftraggeber trotz Fertigstellungserklärung die Dienstleistungen des Dienstleisters ohne wichtigen Grund nicht entgegen oder kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, so wird der Dienstleister nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von ihrer Leistungsverpflichtung frei und kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
7.3. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Dienstleister den Wert der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Dienstleistungen sowie 30 % des Wertes der noch nicht erbrachten Dienstleistungen verlangen, es sei denn der Auftraggeber weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt dem Dienstleister vorbehalten.

§ 8. Haftung
8.1. Für termin- und qualitätsgerechte Ausführung haftet der Dienstleister nur, wenn der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen,
insbesondere derjenigen zur fristgerechten Zahlung, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
8.2. Der Dienstleister ist ermächtigt, namens und im Auftrag des Auftraggebers Fremdleistung von dritten Leistungsträgern in Anspruch zu nehmen. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen dieser Dritten wird durch den Dienstleister keine Haftung übernommen, sofern der Dienstleister nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird.
8.3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, haftet der Dienstleister nicht für eingebrachte Gegenstände des Auftraggebers, soweit der Dienstleister nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln die Beschädigung oder den Untergang der Gegenstände verursacht hat.
8.4. Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die sowohl am Leistungsgegenstand selbst auf Grund von unsachgemäßer Verwendung als auch nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche auf Schadensersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Dienstleister die Pflichtverletzung zu vertreten hat und sonstige Schäden die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen.
8.5. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.6. Die vorstehenden Beschränkungen der Haftung gelten in gleichem Umfang für die Erfüllungsgehilfen des Dienstleister.
8.7. Wird der Dienstleister in Ausübung der ihr obliegenden Dienstleistungen von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber den Dienstleister von sämtlichen Ansprüchen frei, soweit der Dienstleister nicht vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist.
8.8. Der Dienstleister weist den Auftrageber darauf hin, dass die Versicherungen, die der Dienstleister für die Aufgaben und Inhalte des Vertrages abschließt, in Einzelpositionen auch Selbstbehalte enthalten. Diese Selbstbehalte werden im Schadensfall gesondert berechnet.
8.9. Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

§ 9 Haftung Online
Die Dienstleistung des Dienstleister ist die Erstellung und Überprüfung der Webseiten des Kunden mit allen dazu notwendigen Tätigkeiten, die Vermittlung von Speicherplatz, die Anmeldung bei Suchmaschinen, ggf. das Übertragen der Seiten auf den entsprechenden Server, auf dem der Kunde über Speicherplatz verfügt, sowie die Wartung der Internetseiten des Kunden.
9.1 Die Erstellung der Webseiten erfolgt durch den Dienstleister nach den Wünschen des Kunden, die während des Vertragsverhältnisses jederzeit mit den entsprechenden Aufpreisen geändert werden können. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Erhalt der Zahlung und Übergabe der Seiten an den Kunden, übernimmt der Dienstleister keine Garantie für Fehler, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen.
Der Kunde hat sich bei Erhalt der Homepage (auf einem Datenträger, bzw Server) davon zu überzeugen, dass die durch den Dienstleister gefertigten Seiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren.
Eine Verlängerung der Haftung des Dienstleisters kann der Kunde nur durch einen Abschluss eines entsprechenden Wartungsvertrages erreichen. Der Dienstleister übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit der Daten und dafür, dass die Leistung einem von dem Kunden verfolgten bestimmten Zweck genügt. Der Dienstleister ist bemüht, den Auftrag des Kunden schnellstmöglich zu erfüllen. Eine Frist für die Fertigstellung gibt es jedoch nur, wenn diese zuvor schriftlich vereinbart worden ist.
Somit haftet der Dienstleister nicht für Verluste, die dem Kunden durch eine eventuelle Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrages entstehen. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen hat der Dienstleister eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Dienstleister die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen nicht zu vertreten. Der Dienstleister ist daraufhin berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
9.2 Der Dienstleister garantiert nicht die Verfügbarkeit bestimmter Domainnamen und schließt eine Haftung für die zeitweise Nichterreichbarkeit der gehosteten Domain aus.
9.3 Die Anmeldung bei Suchmaschinen erfolgt durch den Dienstleister nach besten Möglichkeiten. Wir übernehmen jedoch keine Garantie für den Erfolg und Nutzen der Anmeldung.
9.4 Der Dienstleister haftet, sofern beauftragt, dafür, dass die Daten des Kunden ordnungsgemäß auf den Server seiner Wahl übertragen werden. Davon muss sich der Kunde nach Abschluss des Auftrags überzeugen. Für alle Veränderungen, die anschließend durch den Kunden selbst oder durch Dritte entstehen, ist eine Haftung durch den Dienstleister ausgeschlossen. Falls der Kunde bereits vor Vertragsbeginn über Speicherplatz und / oder einen Online-Zugang bei einem anderen Anbieter verfügt, ist er allein verpflichtet zu prüfen, ob die entsprechende Nutzung (z.B. für gewerbliche Aktivitäten) bei dem jeweiligen Anbieter rechtmäßig ist. Der Dienstleister ist nicht für eine unerlaubte Nutzung verantwortlich zu machen.
9.5 Wird vom Kunden ein Wartungsvertrag mit dem Dienstleister abgeschlossen, ist dieser dafür verantwortlich, die Seiten des Kunden in den entsprechenden Zeiträumen zu kontrollieren und zu aktualisieren sowie gegebenenfalls Fehlfunktionen zu beseitigen. Der Kunde ist während der Vertragsdauer dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Dritte an den im Wartungsvertrag aufgeführten Seiten vorgenommen werden.

$ 10. Schutzrechte
10.1. Alle im Zusammenhang mit den zu erbringenden Dienstleistungen des Dienstleisters bzw. seinen Mitarbeitern oder von ihm - auch im
Namen des Auftraggebers - beauftragten Dritten entstehenden gewerblichen Schutzrechte (Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz, Patentrechte) verbleiben, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, ausschließlich beim Dienstleister. Die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten bedarf der schriftlichen Vereinbarung und gilt stets nur für den bei der Auftragserteilung zugrunde liegenden Zweck. Änderungen von Konzepten, Entwürfen usw. dürfen nur durch den Dienstleister oder vom Dienstleister ausdrücklich entsprechend beauftragte Personen vornehmen.
10.2. Der Auftraggeber ist zur Nutzung der Konzepte, Entwürfe usw. des Dienstleisters nur für die nach dem Vertrag vorgesehenen eigenen Zwecke berechtigt, Vervielfältigungen sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung durch den Dienstleister zulässig. Konzepte, Druckvorlagen, Arbeitsfilme und Negative, die vom Dienstleister oder in seinem Auftrag hergestellt werden, bleiben Eigentum von des Dienstleisters, auch wenn sie dem Auftraggeber berechnet werden. Zur Ausführung von Konzept-Entwurfsarbeiten ist nur der Dienstleister berechtigt. Dies gilt auch für einzelne Bestandteile der Konzeptausarbeitung. Werden Konzepte und Ideen nicht entsprechend verwertet, ist der Dienstleister berechtigt, die Inhalte in vollem
Umfang oder teilweise für andere Zwecke einzusetzen.
10.3. Bezüglich der Ausführung von Aufträgen nach vom Auftraggeber vorgegebenen Angaben oder Unterlagen übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Angaben und Unterlagen ausgeführten Dienstleistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Auftraggeber zur Leistungserbringung ausgehändigten Angaben oder Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen oder verletzen können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Dienstleister von allen etwaigen
Schadensersatzansprüchen Dritter sofort freizustellen und für alle Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, aufzukommen und, soweit verlangt, Vorschusszahlungen zu leisten.
10.4. Wünscht der Aufraggeber eine darüber hinausgehende Verwendung, dann muss er sich mit dem Dienstleister über den Verwendungsbereich
und eine zusätzliche Honorierung einigen. Während der Dauer dieses Vertrages ist der Dienstleister allein berechtigt, Änderungen und Ergänzungen von den von ihm oder in seinem Auftrag Dritten gestalteten Werbemitteln vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, es sei denn, die werbliche
Darstellung des Auftraggebers ist betroffen. In diesem Fall ist eine Abstimmung mit dem Auftraggeber erforderlich.
10.5. Die Vergütung deckt generell nur die Verwertungsrechte im nationalen Bereich ab. Sollten die vom Dienstleister für den Auftraggeber
ausgearbeiteten Konzepte etc. von anderen Ländergesellschaften (international) ganz oder teilweise genutzt werden, so muss sich der Auftraggeber mit ihm über den Verwendungsbereich und eine zusätzliche Honorierung einigen.
10.6. Der Dienstleister ist berechtigt, seine gestalterischen Arbeiten zu signieren, Veranstaltungen etc. aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen
nebst Hintergrund-Informationen über das Projekt sowie weitere umgesetzte Maßnahmen zum Zwecke der Dokumentation sowie der Eigen-PR zu verwenden.

§ 11. Aufbewahrung von Unterlagen
11.1. Der Dienstleister bewahrt die den Auftrag betreffenden Unterlagen für die Dauer von 6 Monaten auf. Bei Zurverfügungstellung von Originalvorlagen (Dias, Disketten usw.) verpflichtet sich der Auftraggeber, Duplikate herzustellen. Für Vorlagen des Auftraggebers, die nicht binnen eines Monats nach Beendigung des Auftrages zurückverlangt werden, übernimmt der Dienstleister keine Haftung.

§ 12. Zahlungsbedingungen
12.1. Falls nicht anders vereinbart, ist der Dienstleister berechtigt, jede einzelne Dienstleistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.
12.2. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig.
12.3. Darüber hinaus ist der Dienstleister berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:
30 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung,
30 % der vereinbarten Vergütung bei Produktionsbeginn,
30 % der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag,
10 % des Preises bei Erhalt der Endabrechnung.
11.4. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
12.5. Während des Verzugs ist der Dienstleister berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugsschadensersatz in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, im übrigen 5% über dem Basiszinssatz. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
12.6. Der Dienstleister ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für die Höhe des Schadensersatzes gilt die Regelung unter Ziffer 7.3 dieser Bedingungen.

$ 13. Aufrechnung und Abtretung
13.1. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
13.2. Die Rechte des Auftraggebers aus diesem Vertragsverhältnis sind nur mit vorheriger Zustimmung des Dienstleisters übertragbar.

$ 14. Datenschutz
14.1. Es wird darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen personenbezogenen
Daten, gleich ob sie vom Dienstleister selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.

§ 15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten
ist Stuttgart, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist.
14.2. Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht.

§ 16. Salvatorische Klausel
16.1. Durch die Unwirksamkeit einer Vertragsklausel wird der Bestand des Vertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine der dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende Regelung.

Stuttgart, den 19. Januar 2007

Leuchtameisen Kommunikations-Kooperative
Journalisten Webdesigner Grafiker
Kränzle Preissinger Schöpf Woock Partnerschaftsgesellschaft
Heilbronnerstr. 7
70174 Stuttgart
Tel.: 0711/ 3516009
Fax. 0711/ 2843297
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